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HNO Ordination Langenlois

Behandlung und Therapie

  • akuter Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren Bereich

  • akuter Erkrankungen der oberen Atemwege

  • Nasennebenhöhlenerkrankungen

  • Stimmstörungen

  • Speicheldrüsenerkrankungen

  • Lymphknoten-Erkrankungen inklusive Diagnostik

  • Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen

  • Audiometrie und Tympanometrie

  • Hörgeräteberatung

  • Diagnostik und Therapie von Schwindel-Erkrankungen

  • Aufklärung und Nachsorge von Tumorerkrankungen im HNO Bereich

  • Vorbereitung, Aufklärung und Nachsorge von geplanten operativen Eingriffen

Operative Eingriffe

Alle diese Eingriffe können am Universitätsklinikum Krems durchgeführt werden:
 

  • Speicheldrüsen-Operationen

  • Halschirurgie

  • Tumorchirurgie im Kopf und Halsbereich

  • Nasenscheidewandoperationen

  • Nasennebenhöhlenchirurgie

  • Ohrchirurgie

  • Schnarchoperationen

  • Chirurgie Kinder („Polypen-OP“, kleine Ohrchirurgie)

  • Mandeloperationen

Wahlarzt Praxis

Meine HNO Ordination ist eine Wahlarzt-Praxis.Der Begriff Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, den Arzt seines Vertrauens frei wählen zu können.

Mit einem Besuch in meiner Wahlarztordination gelten Sie als Privatpatient, egal ob Sie zuvor eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder nicht.

Als Patient meiner Wahlarztordination kommen Sie in den Genuss vieler Vorzüge:

  • Kurze Voranmeldezeiten

  • Unbürokratische Terminvereinbarung (keine Überweisung vom Hausarzt notwendig)

  • Keine überfüllten Wartezimmer

  • Entspannte Atmosphäre

  • Kompetente und persönliche Betreuung

 

Für meine Leistungen stelle ich Ihnen nach der Behandlung eine Honorarnote aus. Diese können Sie in bar aber auch mittels Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort bezahlen. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.

 

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit einem Kassenvertrag für dieselben Leistungen erhält. Bei einer privaten Krankenversicherung mit freier Arztwahl im niedergelassenen Bereich sollten die Kosten üblicherweise zur Gänze von dieser übernommen werden.

Impressum / Informationspflicht lt. §5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz:

 

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